EU-WRRL: Wasserwirtschaftliches Gewässernetz WGN25 in Bayern 2004-2010
Thema: | Das wasserwirtschaftliche Gewässernetz 1:25.000 (WGN25) in Bayern | |
Ansprechpartner: | GISCON Ingenieurbüro | |
Kurzbeschreibung: | Bearbeitung und Aktualisierung des wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes | |
1:25.000 (WGN25) in Bayern im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie | ||
Auftraggeber: | Bayerisches Landesamt für Umwelt | |
Hof | ||
Umsetzungszeitraum: | 2004-2009 | |
Folgearbeiten in 2011 | ||
Details / Beschreibung: | Für wasserwirtschaftliche Planungs- und Dokumentationsaufgaben erstellt und pflegt die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ein vollständiges und mit Kennzahlen verschlüsseltes Gewässernetz in digitaler Form im Maßstab 1:25.000. Das Gewässernetz wird in der vorliegenden Form als Wasserwirtschaftliches Gewässernetz 25 (WGN25) bezeichnet und enthält die thematischen Ebenen
Das FGN25 beinhaltet u.a. die linienhaft dargestellten Gewässer in Bayern als Achsengeometrie (ca. 400.000 Achsabschnitte) und als Routensystem inkl. GIS-Stationierung (ca. 139.000 Routen) und basiert auf den Gewässerdaten des ATKIS-Basis-DLM (Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem) des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVG). Das bayerische Fließgewässernetz besteht aus ca. 400.000 Achsabschnitten. Dieses wurde entsprechend den Vorgaben der LAWA-Richtlinie und auf der Basis der digitalen Geobasisdaten von ATKIS durch unser Büro einer grundlegenden Bearbeitung unterzogen. Die Schwerpunkte lagen dabei in
Die Arbeiten wurden erstmalig 2004 durchgeführt und resultierten in der Erstellung eines konsistenten Gewässernetzes in Bayern. Seitdem erfolgen in regelmäßigem Abstand entsprechende Aktualisierungen. Diese werden in engem Austausch mit dem Bayerischen Landesvermessungsamt in die Geodatenbank ATKIS DLM25 geometrisch und attributiv eingepflegt. Interesse an weiterführenden Informationen ? Hier finden Sie weitere Details zum Thema. Hier finden Sie die Kriterien der LAWA-Richtlinie. Hier finden Sie die Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie. |
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